Mit diesem Beitrag möchte ich all denjenigen eine Hilfestellung geben, die bereits die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus COVID-19 bzw. SARS-CoV-2 zu spüren bekommen. Schließlich gilt es in Krisen einen kühlen Kopf zu bewahren. Daher möchte ich dir eine Orientierung geben und dich darüber aufklären, was Kurzarbeit ist und wie das Kurzarbeitergeld berechnet wird.

Am Endes des Beitrags möchte ich mit deiner Unterstützung eine Forderung an die Politik richten, die allen betroffenen Arbeitnehmern helfen soll. Für deine Stimme bedanke ich mich schon jetzt!

Medien berichteten über Branchen, die schon jetzt unmittelbar von den Einschränkungen in Folge des Coronavirus betroffen sind. Für einige Unternehmen bahnt sich schon jetzt eine existenzielle Krise an. Das Virus bringt ganze Wirtschaftszweige gehörig ins Wanken. Ein Blick auf die Börsenindizes wie Dax und Dow Jones genügt, um zu erkennen, dass etwas gewaltig schief läuft. Es läuft gerade der vermutlich größte Börsencrash – mit schwerwiegenden Folgen für unsere Wirtschaft.

Welche Branchen sind schon jetzt unmittelbar vom Coronavirus betroffen?

Zu den unmittelbar betroffenen Branchen zählen in erster Linie die Veranstaltungswirtschaft, der Tourismus sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Alle Unternehmen, die innerhalb dieser Branchen tätig sind, erleben gerade ihren schlimmsten Albtraum. Jetzt braucht es fitte Krisenmanager, die mit ruhiger Hand verschiedene Szenarien entwickeln und diese mit Plänen hinterlegen. Es müssen Sofort-Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsplätze und den Fortbestand der Firmen zu sichern. Natürlich kommt es dabei ebenfalls auf die Verfassung der Unternehmen vor Corona an.

Klar ist, dass diese Sofort-Maßnahmen nicht spurlos an der Belegschaft der betroffenen Unternehmen vorbeigehen werden. Bricht die Auftragslage in Folge der Ausbreitung des Virus und der vielen behördlichen Anordnungen ein, wie bspw. durch das Verbot Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen durchzuführen oder durch diverse Reisebeschränkungen vieler Staaten, wird der Umsatz der Unternehmen in den nächsten Tagen und Wochen nahe 0 tendieren.

In Folge hoher Umsatzeinbußen werden Unternehmen zwangsläufig in die Verlustzone rutschen. Wie tief? Darüber entscheidet am Ende vermutlich die Dauer des aktuellen Zustands. Und natürlich die finanzielle Situation der Unternehmen vor Corona. Ich halte fest – je länger Corona wütet, desto stärker werden die Verwerfungen sein. Davon kann zumindest ausgegangen werden.

Aufgrund des hohen Auftragsrückgangs haben viele Unternehmen entweder schon Kurzarbeit beantragt oder werden diese in den kommenden Tagen und Wochen anmelden. Für dich als Arbeitnehmer wird das zwangsläufig zu finanziellen Einbußen führen.

Was gilt es jetzt zu tun?

Zunächst möchte ich sagen, dass deine Gesundheit das wichtigste Gut ist. Ohne Gesundheit ist alles andere nichts. In erster Linie solltest du daher den Empfehlungen der Bundesregierung folgen und soziale Kontakte (physische) zum eigenen Schutz stark reduzieren. Aber auch insbesondere zum Schutz von Dritten.

Das erklärte Ziel der Regierung und der Virologen ist, die Ausbreitung zeitlich zu verzögern bzw. zu strecken, sodass die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sichergestellt werden kann. Beteilige dich daher unbedingt an dem Aufruf “flatten the curve”.

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist ein Instrument mit dem dein Arbeitgeber deine wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend verringern kann. Sollte sich die Auftragslage deines Arbeitgebers sehr stark eintrüben, kann der Arbeitgeber deine Arbeitszeit auch auf 0 Stunden setzen. In diesem Fall wärst du zu 100% in Kurzarbeit. Von Kurzarbeit können alle Mitarbeiter oder auch nur ein Teil deiner Kollegen betroffen sein.

Musst du als Arbeitnehmer Kurzarbeit anmelden?

Nein, zumindest diesbezüglich kannst du die Füße still halten. Die Anmeldung bzw. Beantragung der Kurzarbeit übernimmt dein Arbeitgeber. Auch die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes läuft über deinen Arbeitgeber.

Wie hoch fällt das Kurzarbeitergeld aus?

Hierzu sagt die Bundesagentur für Arbeit:

“Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugdauer beträgt 12 Monate.”

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Anmerkung: Durch die Corona-Krise hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für Kurzarbeit gelockert und im Zuge dessen auch die Bezugsdauer von 12 auf 24 Monate erhöht.

Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld?

Es gibt diverse Online-Rechner zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Leider spuckt fast jeder Rechner einen anderen Wert aus. Abhilfe schafft die Bundesagentur für Arbeit. Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes hat sie eine Tabelle bereitgestellt, die ich dir gerne verlinke.

Zur Veranschaulichung findest du nachstehend auch ein Berechnungsbeispiel:

Annahme (Beispiel)

  • Arbeitnehmer
  • Vollzeit, 40 Wochenstunden
  • Single ohne Kind, Alter 28 Jahre
  • Steuerklasse 1
  • Gehalt 2.800 € Brutto pro Monat (vor Kurzarbeit)
  • Zusatzbeitrag Krankenkasse: 0,9%

Weiterhin nehme ich an, dass der Arbeitnehmer zu 100% in Kurzarbeit ist, d.h. 0 statt der vertraglich vereinbarten 40 Wochenstunden arbeitet.

Schritt 1: Soll-Entgelt und rechnerischen Leistungssatz ermitteln

Soll-Entgelt im Kalendermonat = 2.800,00 € (Bruttogehalt vor Kurzarbeit)
Rech. Leistungssatz (lt. Tabelle) = 1.117,45 €

Schritt 2: Ist-Entgelt und rechnerischen Leistungssatz ermitteln

Ist-Entgelt im Kalendermonat = 0,00 € (Bruttogehalt während Kurzarbeit, da zu 100% in Kurzarbeit)
Rechn. Leistungssatz = 0,00 €

Schritt 3: Kurzarbeitergeld (Kug) ermitteln, Werte einsetzen

Rech. Leistungssatz Soll – Rech. Leistungssatz Ist = Kug
1.117,45 € – 0 € = 1.117,45 €

Im Berechnungsbeispiel erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kein Gehalt/Lohn und 1.117,45 € Kurzarbeitergeld (Kug). Der Arbeitnehmer kann daher während der Kurzarbeit über ein monatliches Einkommen in Höhe von 1.117,45 € verfügen.

Wie hoch ist die Differenz zwischen bisherigem Nettogehalt und Kurzarbeitergeld?

Man muss nicht Adam Riese heißen, um auf den ersten Blick zu sehen, dass zwischen dem bisherigen Nettogehalt und dem Einkommen während der Kurzarbeit eine relativ große Lücke klafft. Aber wie groß ist sie genau?

Anfangs habe ich die Annahme getroffen, dass der Arbeitnehmer 28 Jahre alt ist, keine Kinder hat und der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung 0,9% beträgt. Bei einem regulären Bruttomonatseinkommen von 2.800 € würde der Arbeitnehmer ein Nettogehalt von rund 1.863 € erhalten. Im Berechnungsbeispiel hat der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit also einen Verlust in Höhe von 745,55 € pro Monat.

Kurzarbeit – die wirtschaftlichen Folgen für Arbeitnehmer

Niemand muss Mathematik studiert haben, um auf den ersten Blick zu erkennen, dass der monatliche Verlust im obigen Beispiel zu starken Einschnitten führen wird. Fraglich ist, wie viele Arbeitnehmer ihre monatlichen Kosten in dieser Ausnahmesituation werden decken können.

Arbeitnehmer, die von Kurzarbeit betroffen sind, stehen daher in den kommenden Wochen vor einer echten Herkulesaufgabe. Besonders hart getroffen sind die Menschen, die in Ballungszentren leben und eh schon unter den hohen Lebenshaltungskosten ächzen. Fraglich ist auch, wie viele Arbeitnehmer eine eiserne Reserve für Notfälle angespart haben.

Meine Forderung an die Politik

Aus meiner Sicht trifft weder die Unternehmen der oben genannten Branchen noch die Arbeitnehmer in der Corona-Krise ein Verschulden. Daher sollte jetzt niemand mit dem Unternehmerrisiko oder dem Arbeitnehmerrisiko argumentieren, um die bevorstehenden Einschnitte zu relativieren. Die Ausbreitung des Coronavirus hat den Unternehmen temporär die Existenzgrundlage genommen.

In den letzten Tagen konnte ich sehr gut beobachten, wie schnell Entscheidungen in Deutschland getroffen werden können. Die Sofort-Maßnahmen für die Firmen sind begrüßenswert und die Dimensionen beeindruckend. Aber den Arbeitnehmern, die von Kurzarbeit betroffen sind oder in den kommenden Wochen davon betroffen sein werden, ist mit den Sofort-Maßnahmen nur bedingt geholfen. Das obige Berechnungsbeispiel offenbart den dringenden Handlungsbedarf.

Ich fordere die Politik daher auf, die Berechnungsregeln des Kurzarbeitergeldes kurzfristig zu ändern. Es ist Aufgabe der Politik sicherzustellen, dass kein Arbeitnehmer in Folge des Coronavirus in einen finanziellen Abwärtsstrudel gerät!

Unterstütze meine Forderung an die Politik indem du an der Umfrage teilnimmst. Ich danke dir für deine Unterstützung!

Jede Stimme zählt!

Bist du von Kurzarbeit betroffen?

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Kommst du in finanzielle Schwierigkeiten durch die Kurzarbeit?

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+++ KURZARBEIT: UPDATE 18.03.2020 +++

Heute habe ich die oben aufgeführte Forderung an den Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, geschickt. Sobald ich eine Antwort erhalte, werde ich diese hier veröffentlichen.

+++ KURZARBEIT: UPDATE 22.03.2020 +++

Verdi

Die Gewerkschaft Verdi hat den dringenden Handlungsbedarf beim Kurzarbeitergeld erkannt und baut nun den Druck auf die Bundesregierung aus. Beteilige dich an der Petition, wenn auch du von Kurzarbeit betroffen bist!

Zur Petition!

#corona #seriousshit #kurzarbeitergeld #kurzarbeit #flattenthecurve #finanziellnichtabwärts #verdi

NGG – Fordert Corona-Schutzschirm für Arbeitnehmer

Auch die Gewerkschaft NGG (Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten) hat sich in einer aktuellen Pressemitteilung heute ebenfalls klar zum Kurzarbeitergeld positioniert! Die NGG fordert einen Rettungsschirm für Arbeitnehmer. Der Druck auf die Bundesregierung nimmt zu.

Die aktuelle Pressemitteilung findest du hier.

#corona #seriousshit #kurzarbeitergeld #kurzarbeit #flattenthecurve #finanziellnichtabwärts #ngg

+++ KURZARBEIT: UPDATE 02.04.2020 +++

Heute habe ich das Antwortschreiben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten, welches ich gerne veröffentliche.

Erfreulich ist, dass das Ministerium in den letzten Wochen weitere wesentliche Änderungen bei den Regeln zur Kurzarbeit vorgenommen hat, die das Einkommen während der Kurzarbeit stark beeinflussen können. Bisher mussten Einnahmen aus Nebentätigkeiten, die nach Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wurden, in voller Höhe auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Doch hier hat das BMAS kurzfristig eine Sonderregelung erlassen, die zusätzliche Einnahmen aus Nebentätigkeiten freistellt. Diese Ausnahmeregelung gilt vorerst bis 31.10.2020.

Das komplette Antwortschreiben findest du unten.

Kurzarbeitergeld – Antwortschreiben BMAS, Seite 1
Kurzarbeitergeld – Antwortschreiben BMAS, Seite 2

+++ KURZARBEIT: UPDATE 18.04.2020 +++

Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, hält eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zwischenzeitlich nicht mehr für ausgeschlossen. Eine Erhöhung auf 80% des Nettogehaltes nennt Heil “plausibel”. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie schnell sich eine Erhöhung umsetzen lässt. In jedem Fall sind das schon mal gute Signale für alle Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Hier der Link zum Artikel. Quelle: n-tv

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Bleib gesund!